schwerpunkte.
schwerpunkte.
wir haben uns auf die immobilie mit all ihren problemfeldern konzentriert:
grundstücks- und mietrecht,
fragen des pachtrechtes,
nachbarschaftsstreitigkeiten,
probleme des wohnungseigentums,
garten- und garagenpacht,
und viele weiterhin mit einer immobilie verbundene rechtsbereiche sind unser metier
– hier kennen wir uns aus und können unseren mandanten beste leistungen liefern.
das steuerrecht,
das erbschafts- und schenkungssteuerrecht
sowie die rechtliche vorbereitung und begleitung
von unternehmensgründungen, -umgestaltungen und -übertragungen
rundet dieses konzept wirkungsvoll ab.
die erfolgreiche beitreibung und zwangsvollstreckung
von forderungen unserer mandanten gegen schuldner
im in- sowie im europäischen ausland
zählt darüber hinaus zu unseren bewährten standards.
engagiert und ergebnisorientiert
beraten und begleiten wir
unsere institutionellen und unternehmerischen mandanten
bei der planung, vorbereitung und realisierung
von immobilienrelevanten due-diligence-projekten.
auf seiner spezialstrecke ist jeder von uns hervorragend – gemeinsam in unserem qualifizierten team sind wir fast unschlagbar.

immobilien.
miet- und wohnungseigentumsrecht.
mietrecht.
ein großteil der deutschen lebt in mietwohnungen – gerade in städten. das macht das mietrecht zu einem bedeutenden rechtsgebiet. das deutsche mietrecht unterscheidet zwischen einer gewerblichen und einer nutzung zu wohnzwecken. das wohnraummietrecht verfügt über einen sehr ausgeprägten mieterschutz mit der folge, dass viele mietvertragliche regelungen zu lasten der mieter unwirksam sein können, beispielsweise regelungen zu schönheitsreparaturen, betriebskosten, kündigungsfristen. dieser ausgeprägte mieterschutz besteht jedoch nicht im bereich des gewerbemietrechts! wir beraten sie daher auch bereits vor abschluss eines mietvertrages über eine wohnung oder einen gewerberaum und besprechen eventuelle fallstricke, um einen späteren teuren prozess zu vermeiden. selbstverständlich erhalten sie bei uns auch rechtssichere mietverträge, die regelmäßig an die aktuelle rechtsprechung angepasst werden.
auch während des mietverhältnisses kann es zu streit zwischen vermieter und mieter kommen, beispielsweise wenn mängel an der mietsache auftreten und der mieter mindern möchte, die heiz- und betriebskostenabrechnung erstellt worden ist, der mieter ein haustier halten, seine mietsache untervermieten oder seine wohnung gewerblich nutzen möchte oder wenn der vermieter die miete erhöhen möchte. auch zu diesen fragen beraten wir sie gerne und arbeiten an einer lösung in ihrem sinne.
der mieter ist weg und die wohnung ist in einem unvermietbaren zustand? auf mietnomaden hereingefallen? der vermieter zahlt die kaution nicht, obwohl sie die wohnung ordentlich hinterlassen haben? wenden sie sich an uns, wir helfen ihnen. seit jahren vertreten wir sowohl vermieter, als auch mieter in allen fragen des mietrechts – individuell, unkompliziert, ergebnisorientiert und kostenbewusst.
wohnungseigentumsrecht (weg).
in einer wohnung wohnen, aber zugleich eigentümer sein? eigentümer sein, aber trotzdem „miete“ zahlen? das macht das wohnungseigentumsrecht möglich. bevor das wohnungseigentumsgesetz (weg) eingeführt wurde, gab es in einigen ländern sogenanntes stockwerkseigentum, spöttisch in süddeutschland als „händelhaus“ („streithaus“) bezeichnet. das weg gibt dem zusammenleben in einer wohnungseigentumsgemeinschaft nun einen rechtlichen rahmen, um streit zu vermeiden. allerdings gilt es, diesen rahmen auch auszufüllen. gerade, wenn sie beabsichtigen, eine eigentumswohnung zu erwerben, sollten sie sich mit begriffen wie teilungserklärung, gemeinschaftsordnung, sondereigentum, gemeinschaftseigentum, sondernutzungsfläche, miteigentumsanteil, hausgeld und eigentümerversammlung auseinandersetzen. wir beraten sie hierzu umfassend über ihre rechte und pflichten als wohnungseigentümer und beantworten ihre fragen.
auch wohnungsverwalter beraten und betreuen wir regelmäßig – von analyse zulässiger werbung über die bereitstellung stets aktualisierter rechtssicherer mietverträge bis hin zur tatkräftigen und personellen unterstützung bei eigentümerversammlungen. sprechen sie uns bei fragen schnell und zielorientiert an und beachten sie bitte unbedingt, dass im wohnungseigentumsrecht regelmäßig sehr kurze fristen von einem monat gelten. wenn sie sich über einen beschluss ihrer eigentümergemeinschaft ärgern und diesen aus der welt haben wollen oder sich über inhalte unklar sind, wenden sie sich kurzfristig an uns – wir stehen ihnen auch für eine kurzfristige beratung und unterstützung zur verfügung!
grundstücksrecht.
grundstücksrecht.
das grundstücksrecht – originär auch als immobilienrecht bezeichnet – umfasst die öffentlich-rechtliche einbindung des grundstücks in die rechtsordnung.
hier geht es um beziehungen zum grundstück, seiner nutzung, belastung und verfügung, um fragen zum grundbuch, zum liegenschaftskataster, den möglichkeiten der teilung oder verschmelzung des grundstückes sowie seiner bestandteile und seines zubehörs.
sie haben fragen zur erschließung, zur auflösung von mit- oder gemeinschaftseigentum oder einer erbengemeinschaft an einem grundstück?
wie funktioniert eine zwangsverwaltung oder die zwangsversteigerung?
wie gehe ich mit meinem nachbarn um und was ist eigentlich bestandsschutz?
und nicht zuletzt: wir sind fit in der gestaltung von grundstücksverträgen, bauträgerverträgen, in wohnungseigentumsverträgen, erbbaurechts- und pachtverträgen. wir lösen ihr vorkaufsrecht, setzen dienstbarkeiten, wohnungsrecht oder den nießbrauch um und sagen ihnen, wie sie an ihrem grundstück grundpfandrechte als kreditsicherungsrechte bestellen oder einen restitutionsanspruch abwehren oder durchsetzen können.
durch unsere fachkenntnisse im steuerrecht geben wir ihnen darüber hinaus auch aus diesem blickwinkel ratschläge und unterstützung bei der gestaltung ihrer verträge und beantworten gern ihre steuerrechtlichen fragen von grunderwerbs-, einkommens- und umsatzsteuer.
maklerrecht.
maklerrecht.
on-market- oder off-market- immobilien handeln?
selbst suchen und finden?
das maklerrecht nimmt in der immobilienbranche tagtäglich an bedeutung zu.
nicht nur der erfolgreiche verkauf von immobilien, sondern auch eine interessengerechte vermietung sind inzwischen ohne die tätigkeit eines maklerunternehmens kaum machbar.
das bgb regelt das maklerrecht jedoch mit nur wenigen paragraphen, so dass der abschluss und die abwicklung eines maklervertrages sowohl für sie in ihrer eigenschaft als makler als auch für sie als maklerkunden oftmals schwierige fragen aufwerfen.
damit sie als kunde dabei von bösen überraschungen verschont bleiben oder wie sie als nachweis- oder vermittlungsmakler sicher ihr honorar erhalten, nutzen sie rechtzeitig unsere sach- und fachkompetenz auf diesem gebiet.
nachbarrecht
nachbarrecht
lärm, staub, gerüche, bodenabsenkungen, überbau oder überwuchs, haustiere, nichteinhaltung von grenzabständen, traufwasser, einfriedungen und zäune oder zu hohe bäume und sträucher mit auswirkungen auf licht, sonne und somit wachstum ihrer pflanzen bieten anlass, bei uns rechtsrat und rechtsvertretung zu holen. in sachsen-anhalt ist das schlichtungsgesetz der zivilklage vorgeschaltet. als erfahrene rechtsanwälte wissen wir, welchen schlichter, beispielsweise einen notar, wir anrufen, um für sie bereits mit dem ersten anlauf erfolgreich sein zu können. wir analysieren sorgfältig die aktuelle rechtsprechung und gesetzeslage, prüfen die erfolgsaussichten und durchsetzbarkeit ihrer anliegen und begleiten sie engagiert durch schlichtungsverfahren und zivilprozess.
übergangsrecht.
übergangsrecht.
das recht der neuen bundesländer wirkt durch übergangsregelungen in das neue miet- und pachtrecht des bgb, z.b. in form des fortbestehens von mitbenutzungsrechten an fremden grundstücken, fort. es gibt leitungs-, wege- und fahrrechte, die es zu sichern und zu berücksichtigen gilt. aufgrund unseres universitätsstudiums im zivil-, verwaltungs- und familienrecht der ehemaligen ddr kennen wir die „alten“ rechte und pflichten der eigentümer und nutzer von grundstücken genau und die rechtlichen rahmenbedingungen ihrer heutigen geltung und durchsetzbarkeit. wir haben uns auf das schuldrechtsanpassungsgesetz, das grundbuchbereinigungsgesetz, das sachenrechtsbereinigungsgesetz sowie das vermögensgesetz und das entschädigungs- und ausgleichsleistungsgesetz spezialisiert und helfen ihnen so bei der durchsetzung ihrer ansprüche sowohl als eigentümer, nutzer oder auch restituar.
wirtschaft.
handels- und gesellschaftsrecht.
handels- und gesellschaftsrecht.
wir beraten und vertreten sie in allen angelegenheiten des handels- und gesellschaftsrechts. unsere beratung erstreckt sich von der wahl der richtigen rechtsform, über die gründung der gesellschaft bis hin zur vorbereitung und erstellung der erforderlichen verträge. wir vertreten sie bei ihren außergerichtlichen und gerichtlichen anliegen und beraten sie auch gerne zu den steuerlichen aspekten im gesellschafts- und handelsrecht. zu unseren tätigkeiten zählen insbesondere:
- vorbereitung und begleitung von unternehmensgründung, personengesellschaften (gbr, ohg, kg), kapitalgesellschaften (gmbh, ag)
- wahl der richtigen und passenden rechtsform
- erstellung des gesellschaftsvertrages
- erstellung von geschäftsführerverträgen unternehmenskauf und -verkauf unternehmensumwandlung
steuern.
steuerrecht.
steuerrecht.
der kernbereich unserer beratungstätigkeit in diesem bereich liegt auf dem gebiet des streitigen steuerrechts und des steuerstrafrechts. wir verstehen uns dabei nicht als konkurrent zum steuerberater, sondern vielmehr als partner des steuerpflichtigen und des steuerberaters. die fundierten kenntnisse als rechtsanwälte im verfahrens- und prozessrecht in verbindung mit unserer spezialisierung als fachanwälte für steuerrecht bieten uns die sichere grundlage zur durchsetzung ihrer rechtsansprüche. für eine gute und hochspezialisierte betreuung unserer mandanten im rahmen der außergerichtlichen, förmlichen rechtsbehelfsverfahren gegen die verwaltungsakte der finanzämter. dies ist voraussetzung für eine erfolgreiche gestaltung der finanzgerichtlichen auseinandersetzung. aber nicht nur die betreuung im rechtsbehelfs- oder klageverfahren, sondern auch die beratung und beteiligung im falle einer durchzuführenden außenprüfung ist ein erster schritt zur erfolgversprechenden rechtsverteidigung.
steuerstrafrecht.
steuerstrafrecht.
im steuerstrafrecht kann es besonders unangenehm werden. seit einigen jahren verzeichnen wir einen erheblichen zuwachs an steuerstrafrechtlichen ermittlungsverfahren. die steuerbehörden arbeiten dank des einsatzes von technischen hilfsmitteln höchst effizient und sind schnell dabei, dem steuerpflichtigen bürger unredlichkeit zu unterstellen. die außenprüfung ist häufig schon der erste schritt, steuerliche unredlichkeiten aufzudecken. wird dann erst einmal ein steuerstrafrechtliches ermittlungsverfahren eingeleitet, ist es in jedem fall schon zu spät, noch eine strafbefreiende selbstanzeige zu machen. daher sollten sie sich in jedem fall frühzeitig, gegebenenfalls schon vor ankündigung einer außenprüfung, an unser büro wenden, um schlimmeres abzuwenden. alleine ein zeitlicher vorsprung ist oft der schlüssel zur straffreiheit oder -milderung. größte vorsicht ist geboten, wenn die steuerfahndung bereits vor der tür steht. ziel der steuerfahndung ist es, steuerstraftaten und steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen. mit erheblichen kompetenzen ausgestattet sind hausdurchsuchungen alltäglich. gegenstände und dokumente werden dabei beschlagnahmt. da die beamten dabei oft ausgewiesene experten sind, ist jedwede kommunikation während einer solchen hausdurchsuchungsmaßnahme von erheblichem gefährdungspotenzial geprägt. sie sollten sich daher an die grundregel halten, die hausdurchsuchung stets freundlich aber unbedingt schweigend über sich ergehen zu lassen. benötigen sie dann unterstützung, sind wir selbstverständlich jederzeit und gerne bereit, ihnen zu helfen.
erbrecht.
das erbrecht ist ein komplexes und sensibles rechtsgebiet, das viele fragen und herausforderungen mit sich bringt. unsere spezialisierten rechtsanwälte im erbrecht stehen ihnen mit fundiertem wissen und erfahrung zur seite, um ihre interessen bestmöglich zu vertreten und durchzusetzen.
wir beraten sie umfassend in allen fragen rund um das thema erbe, von der erstellung eines testaments oder erbvertrags über die regelung von pflichtteilsansprüchen bis hin zur vertretung in erbauseinandersetzungen. unser ziel ist es, ihnen zu helfen, ihre vermögensnachfolge klar und rechtssicher zu gestalten und konfliktpotenzial zu minimieren.
im falle eines erbfalls unterstützen wir sie bei der abwicklung des nachlasses, sei es bei der beantragung eines erbscheins, der ermittlung und verwertung des nachlassvermögens oder der klärung von erbschaftssteuerfragen. gerade in streitigen erbangelegenheiten ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen rat einzuholen, um unnötige konflikte zu vermeiden und ihre ansprüche zu sichern.
besonders in familienunternehmen ist die erbrechtliche beratung von großer bedeutung. wir helfen ihnen, nachfolgekonzepte zu entwickeln, die sowohl unternehmerische als auch familiäre interessen berücksichtigen und langfristige lösungen bieten.
wir verstehen, dass das thema erbrecht oft mit emotionalen belastungen verbunden ist. deshalb legen wir großen wert auf eine einfühlsame und vertrauensvolle beratung. wir nehmen uns die zeit, ihre situation ausführlich zu besprechen und gemeinsam mit ihnen maßgeschneiderte lösungen zu erarbeiten.
verlassen sie sich auf unsere erfahrung und kompetenz im erbrecht. wir stehen ihnen zur seite, um ihre rechte zu wahren und ihnen in schwierigen zeiten die notwendige unterstützung zu bieten.
forderungsmanagement.
forderungseinzug / inkasso.
welcher unternehmer bzw. welches unternehmen kennt das problem nicht. der auftraggeber zahlt nicht oder nur sehr schleppend. die geschäftspartner befinden sich im zahlungsverzug und belasten damit die liquidität des unternehmens. aus diesem grund sollte jedes unternehmen und jeder unternehmer einen konsequenten forderungseinzug betreiben. dazu ist ein klar gegliedertes mahnwesen schon hilfreich. kommt es gleichwohl nicht zum ausgleich der forderung, sollten sie den schuldnern frühzeitig und effizient grenzen setzen.
wir übernehmen für sie gerne den außergerichtlichen und den gerichtlichen weg zum forderungseinzug.
die beauftragung unseres rechtsanwaltsunternehmens hat für sie im verhältnis zu den inkassobüros dabei ganz erhebliche kostenvorteile. die rechtsanwaltskosten zur durchsetzung ihrer ansprüche sind grundsätzlich als sogenannter verzugsschaden voll erstattungsfähig, das heißt, dass der schuldner auch diese kosten zu zahlen hat.
dagegen werden die kosten eines inkassobüros häufig von den gerichten überhaupt nicht oder nur zu geringen teilen als verzugsschaden angesehen, mit der folge, dass sie auf diesen kosten „sitzen bleiben“.
abgesehen von den kosten liegt der vorteil in der beauftragung eines rechtsanwalts in der befugnis, vor den landgerichten ihre forderungen, die einen betrag von 5.000,-€ übersteigen, durchsetzen zu dürfen. hier wäre also auch für die inkassobüros eine beauftragung eines rechtsanwalts unbedingt erforderlich. in diesem fall aber hätten sie unter umständen die außergerichtlichen kosten des inkassounternehmens gleichwohl zu zahlen. beauftragen sie uns dagegen von vornherein, sind diese kosten wiederum von dem schuldner zu ersetzen.
schließlich bleibt die bearbeitung der sache bis zum schluss, also auch bis zur durchsetzung im wege der zwangsvollstreckung in einer hand.
unser rechtsanwaltsunternehmen verfügt über jahrelange erfahrung im bereich des forderungseinzugs. unsere anwaltssoftware ermöglicht eine zielorientierte schnelle bearbeitung und unsere mitarbeiter geben ihnen gerne jederzeit auskunft zu dem stand des verfahrens.
mahn- und vollstreckungswesen.
mahn- und vollstreckungswesen
das mahn- und vollstreckungswesen ist ein wesentlicher bestandteil der unternehmerischen tätigkeit, um die liquidität und finanzielle stabilität des unternehmens sicherzustellen. wenn rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden, kann dies erhebliche auswirkungen auf den cashflow und die finanzplanung haben. daher ist es unerlässlich, ein effektives und effizientes mahn- und vollstreckungssystem zu implementieren. unser rechtsanwaltsunternehmen bietet umfassende unterstützung im bereich des mahn- und vollstreckungswesens. wir übernehmen für sie die gesamte abwicklung, von der ersten mahnung bis zur durchsetzung ihrer forderungen im wege der zwangsvollstreckung. zu unseren leistungen im mahn- und vollstreckungswesen gehören:
- vorbereitung und versand von mahnungen: wir erstellen rechtssichere mahnungen und senden diese fristgerecht an ihre schuldner, um den zahlungsdruck zu erhöhen.
- einleitung des gerichtlichen mahnverfahrens: sollten die mahnungen erfolglos bleiben, leiten wir für sie das gerichtliche mahnverfahren ein, um einen mahnbescheid zu erwirken.
- zwangsvollstreckung: nach erhalt des vollstreckungsbescheids setzen wir ihre forderungen im rahmen der zwangsvollstreckung durch. dazu zählen maßnahmen wie pfändungen, kontopfändungen und die zwangsversteigerung von sachwerten.
- verhandlungen mit schuldnern: wir führen verhandlungen mit ihren schuldnern, um außergerichtliche lösungen zu finden, wie ratenzahlungsvereinbarungen oder vergleichsabschlüsse.
- überwachung der zahlungseingänge: wir überwachen die zahlungseingänge und informieren sie regelmäßig über den stand der dinge, damit sie stets auf dem neuesten stand sind.
unsere erfahrung und expertise im mahn- und vollstreckungswesen ermöglichen es uns, ihre forderungen schnell und effizient durchzusetzen. unser ziel ist es, ihre liquidität zu sichern und unnötige kosten und verzögerungen zu vermeiden.